26.06.2026

Schutz & Aufklärung: Informationen zum Eichenprozessionsspinner & Goldafter

Der Befall durch den Eichenprozessionsspinner (EPS) sowie durch eine weitere Falterart, den Goldafter, an den Gehölzbeständen kann eine Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier darstellen. Mit den nachfolgenden Informationen möchte das Staatliche Bauamt Freising aufklären, damit Raupen und betroffene Standorte erkannt werden und im Ernstfall das richtige Verhalten angewendet wird.

Eichenprozessionsspinner-Raupen
Eichenprozessionsspinner-Raupen © Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen wärmeliebenden Nachtschmetterling. Sein Lebensraum sind Eichen und Eichenwaldgesellschaften. Diese zeichnen sich häufig durch eine besonders hohe ökologische Wertigkeit aus. Wie die Erfahrungen gezeigt haben, sind Bekämpfungsaktionen – mechanisch oder mit Insektiziden – oft nur vorübergehend wirksam. Vorrangiges Ziel muss es daher sein, durch gezielte Aufklärung und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden. Der Verhaltensprävention kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

 

Achtung Verwechslungsgefahr! Nicht jedes Gespinst ist gefährlich

Eichenprozessionsspinner & Goldafter (GEFÄHRLICH)

  • Betroffene Bäume: Befallen ausschließlich Eichenarten (beim Eichenprozessionsspinner) bzw. Obstbäume, Weißdorn und Hecken (beim Goldafter).
  • Gesundheitsgefahr: Besitzen winzige, giftige Brennhaare, die Allergene enthalten und starke Reizungen auslösen können.
  • Typische Merkmale: Kompakte Gespinstnester direkt am Stamm oder in Astgabeln. Die Raupen wandern in langen, bandförmigen Reihen („Prozessionen“) zum Fressen in die Baumkrone.
Eichenprozessionsspinner-Nest
Eichenprozessionsspinner-Nest © G. Lobinger, LWF
Goldafter-Befall
Goldafter-Befall © G. Lobinger, LWF

Gespinstmotten (UNGEFÄHRLICH)

  • Betroffene Bäume: Befallen vor allem Obstgehölze, Sträucher und Traubenkirschen.
  • Gesundheitsgefahr: harmlos für Mensch und Tier, da sie keine Brennhaare besitzen.
  • Typische Merkmale: Das Gespinst ist großflächig, schleierartig und silbrig. Häufig sind ganze Sträucher oder komplette Bäume wie „eingepackt“.
Gespinstmotten-Befall
Gespinstmotten-Befall © L. Straßer, LWF

Gesundheitsrisiken und Erste Hilfe

Die Gefahr durch Brennhaare: Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen winzige Brennhaare aus, die das Gift Thaumetopoein enthalten. Diese brechen leicht ab, werden vom Wind weitergetragen und bleiben auch in alten, herabgefallenen Nestern über Jahre hinweg aktiv.

Mögliche Symptome bei Kontakt:

  • Haut: Starker Juckreiz, Rötungen, Quaddeln und Bläschen (Raupendermatitis).
  • Augen/Schleimhäute: Entzündungen und Reizungen.
  • Atemwege: Reizhusten und in schweren Fällen Atembeschwerden.

Erste Hilfe nach einem Kontakt:

  1. Nicht kratzen! Das reibt die Härchen tiefer in die Haut.
  2. Betroffene Hautpartien sofort mit reichlich klarem Wasser spülen und kühlen.
  3. Kleidung sofort wechseln und separat heiß waschen. Schuhe nass abspülen.
  4. Gründlich duschen und dabei auch die Haare gründlich auswaschen.
  5. Bei Hautreizungen helfen entzündungshemmende Cremes oder Antihistaminika aus der Apotheke.

Bei Atemnot oder schweren allergischen Reaktionen: Sofort den Notruf 112 wählen!

 

Richtiges Verhalten und Meldung von Befallsstellen

Abstand halten: Nester und Raupen unter keinen Umständen berühren – auch nicht mit Stöcken oder Werkzeugen.

Keine Selbstversuche: Bitte versuchen Sie niemals, Nester selbst abzuflämmen oder mit einem Wasserstrahl zu entfernen. Dadurch werden die giftigen Brennhaare massiv in der Luft verteilt und die Gefahr vervielfacht sich.

Sichtungen melden: Wenn Sie einen Befall entdecken, melden Sie diesen bitte umgehend der zuständigen Stelle, damit eine entsprechende Handlungsanweisung oder Bekämpfung erfolgen kann.

 

Wer ist zuständig?

Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck und Erding: Staatliches Bauamt Freising (Sachgebiet Landschaftsplanung S15) Telefon: +49 8161 932 2150 | E-Mail: Landschaftsplanung_SB@stbafs.bayern.de

Gemeindestraßen, Parks & öffentliche Grünanlagen: Die jeweilige Gemeinde / das lokale Ordnungsamt.

Privatgrundstücke: Der jeweilige Grundstückseigentümer (Bekämpfung darf nur durch spezialisierte Fachfirmen erfolgen).

 

Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links: